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| Arbeitsrecht Bei Ärger mit Ihrem Arbeitgeber können Sie jammern oder - KLAGEN. Wir klagen gegen Kündigungen. Und wenn es um eine Abfindung geht, holen
wir bei den Verhandlungen für Sie heraus, was herauszuholen ist. Wir
können jedoch auch, bevor es zum Streit kommt, mit Ihrem Arbeitgeber
verhandeln oder Sie beraten. Auch die Rechtsprobleme von sog. Freiberuflern oder Scheinselbständigen können wir lösen. Unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht ist Marion Pein.
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