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Rechtsanwältin Anke Niehaus
Anke Niehaus ist seit 1995 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Anke Niehaus tritt parteilich für die Interessen von Mietern ein.
Im Mietrecht ist die Rechtsprechung ständig in Bewegung, was sich z.B. an den Urteilen
des Bundesgerichtshofes zu den Schönheitsreparaturen gezeigt hat. Es vergeht kaum eine Woche, in
der die Gerichte nicht neue, bedeutsame Entscheidungen veröffentlichen. Für Mieter ist es daher
wichtig, sich von einer spezialisierten Anwältin vertreten zu lassen. Ebenso bedeutsam ist es für
Mieter, daß Anke Niehaus die Rechtsprechung der örtlichen Gerichte aus der umfangreichen eigenen,
täglichen Praxis kennt.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Wohnungseigentumsrecht.
Der Gesetzgeber hat das Wohnungseigentumsrecht zum 1.7.2008 vollständig neu geregelt. Das Verfahren
ist der Zivilprozeßordnung unterstellt worden und es sind strikte Fristen zu beachten. Selbst solche
Streitigkeiten, die der informierte Laie zuvor selber führen konnte, gehören jetzt in die Hände einer
kundigen Rechtsanwältin, zumal zu vielen Rechtsfragen noch keine gefestigte Rechtsprechung besteht.
Anke Niehaus ist Geschätsführerin einer Wohnungseigentümer- Verwaltungsgesellschaft und kennt die
Probleme, die sich aus dem Wohnungseigentum ergeben können, aus der eigenen Praxis.
Die unterschiedlichen Interessen der Eigentümer sind oftmals nur schwer unter einen Hut zu bringen.
Da ist es hilfreich, dass Anke Niehaus einen leichten Zugang zu praktischen Fragen hat und daß sie
Erfahrung darin hat, Lösungen in einem moderierten Gespräch zu erarbeiten.
Sie vertritt Wohnungseigentümergemeinschaften in Beschlussanfechtungsverfahren, unterstützt Verwalter
und steht einzelnen Wohnungseigentümern zur Seite, die durch einen Beschluß der Gemeinschaft in ihren
Rechten eingeschränkt werden.
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